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StGB § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

StGB § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

[ Auszug: (1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhal ... ]